Jul

25

Rückwechselrecht im aufstiegsberechtigten Bereich ab kommender Saison

Der Verbandstag beschließt

Rückwechselrecht auf Kreisebene

von Bernd Riemke

Seit dem gestrigen Verbandstag ist es beschlossene Sache. Auf Kreisebene gilt bereits zur kommenden Saison im aufstiegsberechtigten Bereich das Rückwechselrecht. Welche Änderungen dies im Einzelnen mit sich bringt, erklärte der bisherige Vorsitzende des Verbands-Spielausschusses Jürgen Faltenbacher gegenüber anpfiff.  

„Wir wollen gelassen an die Sache herangehen“, ist sich Jürgen Faltenbacher sicher, eine gelungene Entscheidung getroffen zu haben, die vor allem den kleinen Vereinen zu Gute kommen wird. Was am Verbandstag am Wochenende beschlossen wurde, gilt mit dem Tag der Veröffentlichung. Dies wird voraussichtlich am kommenden Montag, spätestens Dienstag geschehen. Dann gehen die Uhren auf den Fußballplätzen auf Kreisebene wieder anders. Bei Meisterschaftsspielen von der B-Klasse bis einschließlich zur Kreisliga dürfen Spieler beliebig oft ein- und wieder ausgewechselt werden. Die Zahl der eingewechselten Akteure beschränkt sich dabei wie bisher auf drei Aktive, wenngleich der Spielberichtsbogen weiterhin mehrere Auswechselspieler benennen darf, um dem Trainer die Wahlmöglichkeit zu lassen, wer seinem Team aktuell denn nun am ehesten weiterhelfen kann. Wie bisher dürfen demnach bis zu 14 Aktive an einem Verbandsspiel teilnehmen, wobei der „fliegende Wechsel“ beliebig oft vollzogen werden kann. „Es bedarf dazu einer Spielunterbrechung und die Auswechslung muss dem Schiedsrichter gemeldet werden“, macht Faltenbacher deutlich, dass man bei der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen nicht gewillt ist, den Mannschaften per se die Möglichkeit zur Spielverzögerung einzuräumen. „Wenn der Unparteiische vor allem in der Schlussphase einer Partie das Gefühl bekommt, Einwechslungen werden nur dazu genutzt, wertvolle Zeit zu gewinnen, um einen Vorsprung zu verwalten, so hat er die Möglichkeit einen weiteren Wechsel nicht zu genehmigen“, legt das beschließende Gremium Wert darauf, dass letztlich immer noch Fußball gespielt werden soll und nicht zu viel Zeit mit Ein- und Auswechslungen verstreicht.

Ausweitung auf den Bezirk?

„Sag niemals nie!“, möchte der neue Spielleiter der Regionalliga und bfv-Schatzmeister nicht grundsätzlich ausschließen, dass diese Regelung in den kommenden Jahren auch auf den Bezirk ausgeweitet werden kann. „Die Vereine sollen sagen, was sie wollen und wir werden den Ball aufnehmen“, betont Faltenbacher jedoch auch, dass eine derartige Diskussion derzeit nicht geführt wird. „Nach der Kreisliga haben wir einen Strich gezogen, weil darüber doch der starke Leistungsbereich beginnt“, ist zumindest aktuell keine Änderung des Wechselrechtes auf Bezirksebene und darüber hinaus geplant. Die im Laufe der Woche zu veröffentlichenden Durchführungsbestimmungen werden unter anderem Pokalspiele regeln, in denen es aus Gründen der Praktikabilität einheitliche Festlegungen geben muss. Insbesondere in jenen Fällen, in denen beispielsweise ein unterklassiger Kreisklassist auf einen Bezirksligisten treffen würde. Auf das Spielrecht des oft zitierten § 44 hat das Rückwechselrecht keine Auswirkungen. Jener „44er“ greift weiterhin, wenn ein Spieler zum ersten Mal im Laufe der 1. Halbzeit eingewechselt wird. Bei den „klassischen“ Reserverunden ändert sich laut Faltenbacher indes nichts. Hier gilt weiterhin die bisher gültige Regelung mit bis zu vier möglichen Ein- und Auswechslungen

Ein Kommentar

Radikale Änderung! Find ich aber garnet so schlecht, man wird sehen…